Jugendschutz

Jugendschutz

Auszug aus dem Jugendschutzgesetzt §9

Abgabe, Verzehr von Branntwein,  branntweinhaltigen Getränken und Lebensmittel an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist zu keiner Zeit erlaubt.
Um den Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken von Jugendlichen zu unterbinden, werden zum Karnevalsumzug an allen Ortseingängen unserer Gemeinde Transportgefäße (Taschen Rucksäcke Bollerwagen) von jugendlichen unter 18 Jahren kontrolliert, und eventuell darin gefundene alkoholische Getränke beschlagnahmt und vernichtet. 
Während  des Umzuges und den anschließenden Feierlichkeiten werden gemeinsame Jugendschutzkontrollen von der Stadt Salzkotten, der Polizei und dem Jugendamt durchgeführt
Es wird bei allen karnevalistischen Veranstaltungen auf  die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet
Der Vorstand
www.gesetze-im-internet.de/JuSchG

Zu BLAU MACHT UNSEXY!

Informationen und Rat vom Kreisjugendamt an alle Eltern!

Bitte lesen sie die Hinweise und Tipps für Eltern!

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